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Schätzung: Besteuerungsgrundlage
• Bei einer
Schätzung muß die Berechnung der Besteuerungsgrundlagen leicht nachvollziehbar sein - (§ 184 BAO)
„Die Beschwerdeführerin rügt hinsichtlich des Schätzungsverfahrens, daß vom Ergebnis dreier Glückspielautomaten ... auf die Einnahmen von ca. 300 Automaten hochgerechnet worden sei. Damit bekämpft sie in Wahrheit, daß die Behörde unter Anwendung des, Korrelationsverfahrens und der Methode der kleinsten Quadrate' ein Verhältnis zwischen den verbuchten Nettoerlösen und den beobachteten Gewinnverkürzungen hergestellt und sodann von den verbuchten Erlösen ausgehend die Schätzungsbeträge für die Gesamtgewinnverkürzung errechnet hat. Die Beschwerdeführerin zeigt damit eine relevante Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Die zur Anwendung gebrachten Berechnungsverfahren sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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