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SWK 8, 10. März 1997, Seite 8

Einkommensteuer - Stiller Gesellschafter mit Bankgarantie

Stiller Gesellschafter mit Bankgarantie (§ 19 EStG)

Wird einem stillen Gesellschafter von Anfang an von einer Bank ein Anteil an der stillen Einlage garantiert, dann kann aus Verlustzuweisungen auch insoweit kein Abfluß erfolgen. In Höhe der Bankgarantie kommt es damit zu einer Verlustzuweisung ().

Anmerkung: Bei dem auch im gegenständlichen Fall eingetretenen Konkurs des Geschäftsherren wird die Rückzahlung der Einlage aufgrund der Bankgarantie für den Anleger i. d. R. günstiger sein als die Steuerermäßigung von 50%, sodaß durch Offenlegung der Bankgarantie durch einen Anleger das steuerliche Modell ingesamt auffliegt.

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