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SWK 8, 10. März 1997, Seite 7

Einkommensteuer - Computer

Computer (§ 4 Abs. 1 EStG)

Ein von einem Rechtsanwalt angeschaffter Computer, der nie betrieblich verwendet wurde, weil der Anwalt an der Inbetriebnahme gescheitert ist („sein Geist habe nicht ausgereicht, die Technik zu erlernen") ist kein Betriebsvermögen ().

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