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ÖBA 4, April 2018, Seite 243

FMA veröffentlicht Entwurf für das Organisationsrundschreiben WAG 2018

Am veröffentlichte die FMA einen Entwurf für ein Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und der DelVO (EU)2017/565 (Organisationsrundschreiben WAG 2018). Damit soll das Organisationsrundschreiben WAG aus dem Jahr 2015 überarbeitet werden. Der Adressatenkreis umfasst Rechtsträger iSd § 26 WAG 2018.

Grundsätzlich sind eine unabhängige Compliance-Funktion, Risikomanagementfunktion und interne Revision einzurichten. Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglicht jedoch uU die Inanspruchnahme von organisatorischen Erleichterungen. Dabei sind speziell Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten zu berücksichtigen.

Das Rundschreiben gibt an, welche allgemeinen organisatorischen Anforderungen von den Adressaten zu erfüllen sind und gibt konkrete Beispiele, wasS. 244 darunter zu verstehen ist. So sind z.B. Systeme zum Schutz von Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen einzuführen. Es enthält ebenso Vorgaben zur Organisation und Aufgaben der (Wertpapier-)Compliance-Funktion, Vorgaben zum Safeguarding Office...

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