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SWK 10, 1. April 1997, Seite R 36
Steuerstrafbescheid: Begründung
• Wird in einem Steuerstrafbescheid dem Beschuldigten in subjektiver Hinsicht
Vorsatz angelastete, so muß die Begründung jedenfalls auch aufzeigen, daß er den Verstoß gegen die Rechtsordnung erkannt hat - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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