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Diesel: Verbote auch in Österreich möglich?
Die Abgasprobleme (vor allem mit Dieselmotoren) haben ein überraschendes Ausmaß angenommen. Inwieweit ist die Bauwirtschaft davon betroffen?
Die jederzeitige Verfügbarkeit von dieselmotorgetriebenen Geräten und LKWs ist eine existenzielle Bedingung für die Bauwirtschaft. Schon Einschränkungen (beispielsweise ein LKW-Fahrverbot an einzelnen Tagen) könnten den Baubetrieb schwer stören.
Und schon stellt sich die Frage, in wessen Sphäre es liegt, wenn zusätzliche dieselfeindliche Umweltschutzbestimmungen erlassen werden. Der Bieter darf gewiss mit Geräten rechnen, die die zum Angebotsstichtag gültigen Bestimmungen erfüllen.
Kommt es aber – und noch dazu relativ überraschend – zu zusätzlichen Beschränkungen, so ist hierdurch zunächst einmal die neutrale Sphäre betroffen und mangels Vorhersehbarkeit und Abwendbarkeit durch den Auftragnehmer wäre ein solches Ereignis der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen (jeweils Punkt 7.2.1 der ÖNORM B 2118 und der ÖNORM B 2110).
Soeben hat sich das (deutsche) Bundesverwaltungsgericht mit der Frage von Dieselfahrverboten befasst und entschieden, dass die deutschen Städte auch kurzfristig bei Bedarf Dieselfahrverbote verhängen dürfen.
Nachdem die Wurzel dies...