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SWK 10, 1. April 1997, Seite 33

Fortbildungs-/Ausbildungskosten

Der Absolvent einer Fachschule für Maschinenbau ohne Matura kann die Kosten für den Besuch der Liechtensteinischen Ingenieurschule in Vaduz nicht als

Werbungskosten absetzen - (§ 15 EStG 1988)

Der bei einem inländischen Arbeitgeber als Projektleiter im Anlagenbau beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte im Rahmen seines Jahresausgleichsantrages für 1992 die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Besuch der Liechtensteinischen Ingenieurschule in Vaduz (LIS) als Werbungskosten geltend.

Bei Durchführung des Jahresausgleiches anerkannte das Finanzamt die Aufwendungen nicht als Werbungskosten, weil der Besuch der LIS eine Berufsausbildung darstelle.

In seiner Berufung führte der Beschwerdeführer aus, die LIS setze eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Sie schließe ohne Matura ab, und es würden fast keine allgemeinbildenden, sondern „nur" fachspezifische Fächer unterrichtet. Er habe die Fachschule für Maschinenbau in Bregenz abgeschlossen und außerdem habe er noch die Werkmeisterschule für Maschinenbau besucht. Deshalb besitze er zum Unterschied zu den meisten Studienkollegen jetzt schon eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker. Er arbeite in einer metallverarbeitenden Firma als Proje...

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