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SWK 10, 1. April 1997, Seite R 33

Kostenersatz: Vorsteuer?

Wenn die Behebung eines Ölaustrittes von der Bezirkshauptmannschaft angeordnet wird und das Ölwehrunternehmen seine Rechnung der Bezirkshauptmannschaft legt, kann beim

Kostenersatz durch den Unternehmer keine Vorsteuer geltend gemacht werden - (§ 11 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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