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Kostenersatz: Vorsteuer?
• Wenn die Behebung eines Ölaustrittes von der Bezirkshauptmannschaft angeordnet wird und das Ölwehrunternehmen seine Rechnung der Bezirkshauptmannschaft legt, kann beim
Kostenersatz durch den Unternehmer keine Vorsteuer geltend gemacht werden - (§ 11 UStG 1972), (Abweisung)
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