Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FMA veröffentlicht den Entwurf eines Rundschreibens zur Bestellung von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Am veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Entwurf eines Rundschreibens in Kooperation mit der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) zu spezifischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bestellung von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs). Es werden dabei Bestimmungen der Verordnung 2014/537/EU und des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) präzisiert.
Der sachliche Anwendungsbereich orientiert sich grundsätzlich an den Definitionen von PIEs im Sinne der Verordnung 2014/537/EU und § 189a Z 1 lit. a bis d UGB. Zudem nimmt der Rundschreibenentwurf bestimmte Unternehmen vom Anwendungsbereich aus (z.B. Kapitalgesellschaften für Immobilien i.S.d. § 3 Abs. 4a BWG und Verwaltungsgesellschaften iSd § 10 Abs. 6 InvFG).
Materiell werden vor allem die Anforderungen an die interne, externe und graduelle Rotation von Abschlussprüfern, an öffentliche Ausschreibungen gem. § 270a Z 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB), an das Auswahlverfahren und an Joint Audits konkretisiert.
Das Konsultationsverfahren endete am . Das Rundschreiben wird nach der Veröffentlichung in finaler Fassung auf der Homepage der FMA für die Auslegung der besagten Rechtsakte anwendbar sein. Für die externe Rotation sind allerdings Übergangsregelungen vorgesehen.