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VfGH: Veräußerung Miteigentumsanteile
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Veräußerungvon Miteigentumsanteilen - Verhältnis Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer (§ 6 Z 8 lit. e, § 12 Abs. 14 UStG 1972 [Fassung Abgabenänderungsgesetz 1985, BGBl. 557], § 2 GrEStG 1955)
Denkunmögliche Gesetzesanwendung, wenn die Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft dem Begriff des „Umsatz(es) von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen" gemäß § 6 Z 8 lit. e UStG und nicht dem Begriff des „Umsatz(es) von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955" gemäß § 6 Z 9 lit. a leg. cit. unterstellt wird.
Ablehnung der Auslegung der Behörde, wonach der Tatbestand des § 6 Z 9 lit. a UStG nur dann erfüllt sei, wenn „das gesamte Grundstück durch einen Miteigentümer oder durch die Gemeinschaft der Eigentümer veräußert wurde". (Aufhebung)
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