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VfGH: Entscheidungspflicht des VwGH
• Der Verwaltungsgerichtshof ist zuständig, über Beschwerden wegenVerletzung der Entscheidungspflicht auch dann zu erkennen, wenn er dadurch genötigt sein sollte, anstelle der Verwaltungsbehörde ausschließlich über die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zu erkennen - (Art. 130 Abs. 1 lit. b B-VG), (Aufhebung)
( K I-3/95)