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SWK 10, 1. April 1997, Seite 31

VfGH: KOMPETENZKONFKLIKT

HilfloserBeschwerdeführer im Verfahren vor dem VwGH? - (Art. 133 und Art. 144 Abs. 2 B-VG)

Abweisung des Antrages auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes mit der Begründung, daß der VwGH die Beschwerde nicht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen hat, sondern das Verfahren wegen nachträglichen Wegfalles des Rechtsschutzbedürfnisses als gegenstandslos erklärt und gemäß § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt hat, weswegen ein (verneinender) Kompetenzkonflikt deshalb gar nicht entstanden ist, weil der VwGH damit keine Unzuständigkeitsentscheidung gefällt hat. (Ein Abschiebungsaufschub hätte nach dem Erkenntnis des VwGH - dem Antrag des Beschwerdeführers zufolge - längstens nur bis zum gewährt werden können. Daher lag - nach Auffassung des VwGH - im Zeitpunkt seiner Beschlußfassung [; Einstellung des Verfahrens vor dem VwGH] kein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers vor, weil „auch durch ein stattgebendes Erkenntnis des VwGH ... die Rechtsstellung der Einschreiterin ... keine Änderung erfahren hätte.") (Abweisung)

( K I-4/96)

Vor ähnlichen Situationen stand der VfGH bei seiner Entscheidung K I-15/95 vom .

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF....
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