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EuGH: Vermietung von Freizeitgegenständen
Die Vermietung eines Wohnmobils stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar, wenn sie zur nachhaltigen Einnahmenerzielung erfolgt. Die Vorsteuer von den Ausgaben steht nur in dem Verhältnis zu, in dem die Dauer der tatsächlichen Verwendung des Gegenstandes für unternehmensfremde Zwecke zur Gesamtdauer seiner tatsächlichen Verwendung steht. Da die Aufteilung in Relation Vermietungsdauer zur privaten Verwendungsdauer erfolgt, sind die Kosten während der Dauer der Leerstandszeiten nicht zur Gänze der Privatnutzung zuzurechnen (; Enkler in BB 1997, 81).