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SWK 10, 1. April 1997, Seite S 282

Zur Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Welche Folgen hat die Vorlage einer falschen UIDNR des Warenempfängers?

Dr. Marian Wakounig

Das Finanzgericht in München hat sich im Beschluß vom (3 V 2490/96) mit der Problematik der Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen als Folge der Vorlage einer falscher UIDNR des Warenempfängers auseinandergesetzt. Da diese Problemsituation auch in Österreich ohne weiteres auftreten kann und es daher von Interesse ist, zu welcher Entscheidung das Finanzgericht in München gelangt ist, werden nachfolgend die Leitsätze des Gerichtshofes und die wesentlichen Entscheidungsgründe wiedergegeben. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf das deutsche Umsatzsteuergesetz; es werden allerdings überall dort, wo es notwendig erscheint, in den Fußnoten Verbindungen zur österreichischen Rechtslage hergestellt.

Leitsätze des Gerichtshofes

1. Die Voraussetzungen der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen werden (§ 6 a Abs. 3 dUStG sowie § 17 c der deutschen Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Die zum Buchnachweis gehörende UIDNR begründet für den Lieferer die widerlegbare Vermutung, daß die Ware beim Empfänger als innergemeinschaftlicher Erwerb der Besteuerung unterliegt. Erweist sich die mitgeteilte UIDNR ...

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