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SWK 10, 1. April 1997, Seite 44

Steuertermine im April

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 1997 (Vorauszahlung für den Monat März 1997 bzw. für das 1. Viertel 1997 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1996);

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 1997;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 1997;

• Lohnsteuer für den Monat März 1997;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 1997;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 1997;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat März 1997.

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