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SWK 10, 1. April 1997, Seite 43

Nochmals: Die Gratisaktie

Zu dem in SWK-Heft 4/1997, W 1 ff., veröffentlichten Beitrag von Sterl/Hauninger schreibt uns Herr MMag. Dr. Robert Schneider, Steuerberater und Rechtsanwaltsanwärter in Wien, folgendes:

„Zu dem in der SWK Nr. 4 vom abgedruckten Artikel von Sterl/Hauninger, Die Gratisaktie, der sich dankenswerterweise mit einem immer häufiger zum Einsatz gelangenden Instrument auseinandersetzt, erlaube ich mir folgende Anmerkungen:

1. Die unter Punkt 1 getroffene Aussage, daß bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Umbuchung von Rücklagen in Grundkapital gesetzliche und satzungsmäßige Rücklagen sowie gebundene Kapitalrücklagen nicht zur Verfügung stünden, ist zu relativieren.

§ 2 Abs. 3 des KapBG bestimmt nämlich, daß die gebundenen Rücklagen nur umgewandelt werden können, soweit sie den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals nach der Umwandlung übersteigen. Gebundene Rücklagen sind gemäß § 130 Abs. 1 AktG einerseits die gebundenen Kapitalrücklagen gemäß § 229 Abs. 2 Z 1 bis 4 HGB und andererseits die gesetzlichen Rücklagen gemäß § 130 Abs. 3 AktG. Die gebundenen Rücklagen umfassen also gerade jene Rücklagen, die nach Sterl/Hauninger für eine Umbuchung nicht zur Verfügung...

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