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ÖBA 4, April 2018, Seite 231

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

EBA Fit & Proper Guidelines

Ende September 2017 wurden die finalen Fit & Proper Guidelines für Vorstände, Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen und die finalen Internal Governance Guidelines veröffentlicht, die ab zur Anwendung kommen. In Zukunft soll demnach eine „ausreichende Anzahl“ an Aufsichtsräten unabhängig sein. Dies gilt für Institute über 5 Mrd. Euro Bilanzsumme. Institute unter 5 Mrd. Euro Bilanzsumme müssen ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat haben. Gewisse Erleichterungen wie keine Ex-ante-Prüfung von Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzungen konnten noch erreicht werden. Die Guidelines beinhalten allerdings Verschärfungen im Zusammenhang mit den Aufsichtsrats-Ausschüssen:

  • So müssen alle Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 5 Mrd. Euro einen mehrheitlich unabhängig besetzten Vergütungsausschuss einrichten (Rz. 50 GL on Internal Governance).

  • Ebenso müssen künftig alle Institute mit einer Bilanzsumme über 1 Mrd. Euro einen mehrheitlich unabhängig besetzten Prüfungsausschuss einrichten.

    Diese Vorgaben gelten zwar bereits jetzt für Vergütungs- und Prüfungsausschuss (Laut EBA Vergütungs-GL bzw. § 63a (4) BWG), allerdings wird ...

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