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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite 461

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Psychotherapeuten ab 1. 1. 1997

Was gehört nicht zur Tätigkeit als Psychotherapeut?

(BMF) - Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen im folgenden seine Rechtsansicht zu Fragen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für Psychotherapeuten bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

1. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Psychotherapeut ab steuerfrei. Für die Beurteilung der Frage, welche Leistungen der Psychotherapeuten unter die Befreiung fallen, wird in erster Linie das Psychotherapiegesetz heranzuziehen sein. Nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes ist die Ausübung der Psychotherapie die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltungsstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern....

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