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bau aktuell 2, März 2018, Seite 77

Ein Kran im Luftraum

Die vorübergehende Benutzung von Nachbargrundstücken

Stefan Lampert und Philipp Schifko

Bei der Ausführung eines Bauvorhabens ist oftmals die vorübergehende Benutzung eines fremden Nachbargrundstücks erforderlich. Schon alleine das Ausschwenken eines Krans über fremden Grund fällt unter diese vorübergehende Benutzung des Nachbargrunds. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die in der Praxis häufig auftretenden öffentlich-rechtlichen sowie zivilrechtlichen Probleme bei einer solchen Inanspruchnahme fremder Nachbargrundstücke.

1. Einleitung

Eine Republik, aber neun verschiedene öffentlich-rechtliche Bauordnungen. Jedes Bundesland regelt die Inanspruchnahme eines fremden Nachbargrunds im Zuge einer Bauausführung anders. Gemeinsam haben die Bestimmungen in den unterschiedlichen Bauordnungen, dass es sich dabei um öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen handelt. Verschiedentlich wird auch schlechthin von einer sogenannten „Duldungsverpflichtung“ gesprochen. Jedes Bundesland hat die Duldungsverpflichtung unterschiedlich weit oder eng ausgestaltet.

Alle Bauordnungen in den aktuellen Fassungen haben gemeinsam, dass bei Erlassung eines Duldungsbescheids der nachbarliche Grund (das sind Liegenschaften, aber auch die darauf befindlichen baulichen Anlagen) zum Zwecke der Errichtu...

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