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Die Mindest-Körperschaftsteuer III
Auslegungsfragen und verfassungsrechtliche Problematik
Die Aufhebung der Mindest-Körperschaftsteuer II durch den VfGH hat ins Budget eine Lücke von rund 2,5 Mrd. S gerissen. Nunmehr liegt eine am 12. Juni beschlossene Neuregelung vor, die in hohem Maße budgetäre Erwägungen mitberücksichtigt und die (vermutlich deshalb) nicht dem Diskussionsvorschlag Heidingers gefolgt ist, wonach die Mindeststeuer vom Ist-Kapital bemessen werden sollte, sondern zu einer (noch) „weiteren Differenzierung" geführt hat. Dementsprechend wird die Neuregelung aller Voraussicht nach bei der Handhabung größere Schwierigkeiten bereiten als ihre Vorläufer. Dazu kommen noch verfassungsrechtliche Bedenken, die ihre Ursache darin haben, daß der Gesetzgeber den vom VfGH im Erkenntnis vom vorgezeichneten Rahmen nicht beachtet, sondern die neue Mindeststeuer teilweise höher festgesetzt hat als die für verfassungswidrig erklärte.
Die weiteren Überlegungen sind in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil ist dem Tatbestand des (neugefaßten) § 24 Abs. 4 KStG gewidmet und befaßt sich mit verschiedenen Rechtsanwendungsproblemen. Der zweite Teil schneidet mit der Mindeststeuer III verbundene verfassungsrechtliche Fragen an. Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das KStG 1988.