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SWK 25, 1. September 1997, Seite 90

Mitunternehmerschaften: Wartetastenverluste

Bei Mitunternehmerschaften ist die Behandlung von Wartetastenverlusten im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte festzustellen - (§ 188 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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