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Schuldzinsenabzug und § 12 Abs. 2 KStG
Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Anschaffung von Beteiligungen generell abzugsfähig?
Nach der älteren Rechtsprechung fielen Zinsen, die zur Finanzierung der Anschaffung einer unter § 10 KStG fallenden Beteiligung gezahlt werden, unter das körperschaftsteuerliche Abzugsverbot.Der VwGH nahm einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen diesen Zinsen einerseits und den steuerfreien Dividenden andererseits an. Diese Auffassung wurde im Schrifttum überwiegend abgelehnt.Die jüngere Rechtsprechung des VwGHund VfGHzum Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften nach § 30 EStG kam zum Ergebnis, daß Schuldzinsen und Veräußerungsgewinne im Zusammenhang stehen.In der Folge schloß der VwGH auch nicht mehr völlig aus, daß auch Schuldzinsen, die zur Finanzierung des Erwerbs einer unter § 10 KStG fallenden Beteiligung gezahlt werden, abzugsfähig sein können.Mit Erkenntnis vom , B 2370/94, hat der VfGH nunmehr im Fall der fremdfinanzierten Beteiligung an einer thesaurierenden Kapitalgesellschaft den Schuldzinsenabzug aus verfassungsrechtlichen Gründen für geboten erachtet.
I. Das Erkenntnis des
Dem Erkenntnis des , lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine österreichische Kapitalgesellschaft erwarb am zum Kurs von 135,0 eine Beteiligung...