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Zur Sicherung der Insolvenzmasse nach § 78 IO bei Einlagenrückgewähr
https://doi.org/10.47782/oeba202206046201
§ 78 IO; §§ 110, 153, 156 StGB.
Ein Eingriff in das Eigentumsrecht eines Dritten, der vor Konkurseröffnung Vermögensbestandteile der Masse erworben hat, kann selbst dann nicht auf § 78 IO gegründet werden, wenn die Nichtigkeit des Erwerbsvorgangs – wie hier wegen einer unzulässigen Einlagenrückgewähr – und damit ein Anspruch der Masse auf Rückabwicklung behauptet wird.
Aus der Begründung:
Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens sind Sicherungsmaßnahmen gem § 78 IO, die sich gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin richten und deren Privatvermögen betreffen.
Die Schuldnerin ist sowohl im Hinblick auf die beteiligten Personen als auch auf den wirtschaftlichen Hintergrund eng mit einer weiteren Kapitalgesellschaft verwoben. Mit beiden Gesellschaften wurde der gemeinsame Plan verfolgt, in der Region ein großes Pflegeheim in baulich getrennten Abteilungen zu errichten.
Bereits 2016 wurde über Eigenantrag ein Sanierungsverfahren über die nunmehrige Schuldnerin und deren Schwestergesellschaft eröffnet, das im Oktober 2017 mit der Bestätigung eines Sanierungsplans endete.
Um die Annahme dieses Sanierungsplans zu erreichen, hatte sich die Geschäftsführerin...