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bau aktuell 2, März 2018, Seite 59

Die Anlagenrechtsnovelle 2017

Wie weit kann die Deregulierung eines Genehmigungssystems gehen?

Stephan Schwarzer

Zu den Erfolgen der letzten Regierungsperiode zählt die Reform des Anlagenrechts. Auf leisen Sohlen hat es sich innerhalb der letzten 20 Jahre grundlegend gewandelt, ohne den Charakter als Genehmigungsregime abzustreifen. Die jüngste Novelle ist wegen einiger leftovers nicht der Schlusspunkt.

1. Die Anlagenrechtsnovelle 2017 – nur ein Glied einer langen Kette

Die drei Gewerberechtsnovellen des Jahres 2017 setzen sich aus einer Anlagenrechtsnovelle, einer berufsrechtlichen Novelle und einer Geldwäscheregelung zusammen. Kontrovers war die berufsrechtliche Novelle; sie hätte das Gesamtpaket beinahe zum Scheitern gebracht.

Dagegen fielen die Kommentare zur Anlagenrechtsnovelle 2017 freundlich und zustimmend aus. Zuweilen war von einem „großen Wurf“ die Rede, dem leider die Krönung durch den umfassenden anlagenrechtlichen One-Stop-Shop bei Genehmigungen versagt geblieben sei.

Einwände gegen den anlagenrechtlichen Teil des Pakets hielten sich in Grenzen. Sie kamen von den Grünen, die den Abbau von Nachbarrechten anprangerten. Die übrigen kritischen Stimmen monierten, dass „mehr Reform“ möglich gewesen wäre.

Tatsächlich kann man die Anlagenrechtsnovelle 2017 als „große Reform“ bezeichnen. Dafü...

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