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bau aktuell 2, März 2018, Seite 52

Verwirrung um Mehrkostenforderungen und Beweislast

Andreas Kletečka

Die Mehrkostenforderung ist kein neues Thema. Man kann sie durchaus als „alten Hut des zivilen Baurechts“ bezeichnen. Ihre immense Bedeutung für die Praxis führt allerdings – vor allem dann, wenn gerade wieder einmal ein Großprojekt vor der Fertigstellung steht – dazu, dass die rechtliche und baubetriebswirtschaftliche Behandlung von Zeit zu Zeit eine Hochkonjunktur erlebt. Wir sind gerade wieder einmal in einer solchen Phase. Von verschiedenen Seiten wird an der Mehrkostenforderung als solcher und insbesondere an der diesbezüglichen Beweislast „herumgedoktert“. Offensichtlich sind Kostenüberschreitungen bei einer Großbaustelle der ideale Nährboden für juristische Kreativität in diesem Bereich. Mit dem vorliegenden Beitrag wird zu zeigen versucht, dass die Fragen im Zusammenhang mit der Mehrkostenforderung nicht durch zivilrechtliche Anlassdogmatik, sondern durch das anerkannte Verständnis der einschlägigen Bestimmungen zu lösen sind.

1. Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB

1.1. Der systematische Zusammenhang von Satz 1 und Satz 2

Der Begriff „Mehrkostenforderung“ kommt aus der ÖNORM B 2110 (Punkt 3.10). Dies gilt aber tatsächlich nur für den Terminus, denn den Anspruch als solchen gewährt bereits § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB. Dor...

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