Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 364c ABGB bei Schwägerschaft
https://doi.org/10.47782/oeba202206045501
§ 364c ABGB; § 71 AußStrG; §§ 93, 126, 136 GBG.
Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung. Es ist daher nicht bloß aufgrund einer Sterbeurkunde nach § 136 Abs 1 GBG, sondern nur aufgrund einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung des Berechtigten zu löschen. Ob ein solches Ergebnis allenfalls durch Auslegung des die Eintragungsgrundlage bildenden Vertrags gewonnen werden könnte, ist daher nicht im Grundbuchsverfahren zu klären.
Aus der Begründung:
Die ASt ist aufgrund des Kaufvertrags vom Miteigentümerin von Liegenschaftsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem KFZ-Abstellplatz. Aufgrund der am gleichen Tag geschlossenen Vereinbarung mit ihrem Großvater und dessen Gattin, der „Stiefgroßmutter“ der ASt, war ob dieser Liegenschaftsanteile das Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des Großvaters der ASt und dessen Gattin einverleibt.
Die ASt begehrte unter Vorlage der Sterbeurkunde ihres Großvaters, de...