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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite 54

Gebühren: Mietvertrag

Bei einem

Mietvertrag unterliegt das Rechtsgeschäft und nicht die Urkunde der Gebühr - (§ 33 TP 5 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)

(, 0333)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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