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Editorial
Die Ausgabe 2/2018 von bau aktuell ist dem Schwerpunkt „Gewerberecht“ gewidmet. Das Heft enthält dazu drei Beiträge, die Stephan Schwarzer, Raphael Kaplan und Christoph Wiesinger verfasst haben.
Der erste Aufsatz dieser Ausgabe befasst sich aber mit jenem Thema, welches das letzte Jahr auf Tagungen und in Veröffentlichungen die meiste Aufmerksamkeit auf sich zog, nämlich mit den Mehrkostenforderungen und der diesbezüglichen Beweislast. Ich versuche dabei, die aufgetretenen Missverständnisse auszuräumen.
Im ersten Schwerpunktbeitrag widmet sich Stephan Schwarzer den Eckpunkten der Änderungen des Anlagenrechts durch die GewO-Novelle 2017. Es geht dabei insbesondere um genehmigungs- und anzeigefreie Anlagenänderungen. Obwohl Schwarzer die Reform begrüßt, besteht nach ihm noch durchaus Raum für Optimierungen.
Raphael Kaplan nimmt in seinem Beitrag zur Neuregelung der Nebenrechte in der GewO 1994 Stellung. Waren bisher Vor-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten einheitlich in § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994 geregelt, finden sich Letztere seit der GewO-Novelle 2017 in einem eigenen Abs 1a wieder. Dies nicht zuletzt, um deren wesentliche Bedeutung hervorzuheben. Eine grundlegende Klarstellung der Nebenrechte bewirke die GewO-Novell...