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ÖBA 6, Juni 2022, Seite 452

Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen

https://doi.org/10.47782/oeba202206045201

§§ 864a, 879 ABGB; § 6 KSchG.

Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

II. Zur Revision der Bekl
1. Klausel 2:

Der Abschluss eines Bausparvertrags bei der Bekl setzt die Unterfertigung eines ausgefüllten Formulars mit dem Titel „Bausparantrag“ voraus. Auf der Rückseite dieses Formulars findet sich unter der Überschrift „Erklärungen und Sonderbestimmungen“ im dritten – linksseitig mit dem fettgedruckten Schlagwort „Hinweise:“ gekennzeichneten – Absatz nachstehender Text:

„Eine Anlastung des Verwaltungskostenbeitrages iHv 0,5% der Vertragssumme und eine Zinsenrückrechnung erfolgt nach § 5 und § 14.1. lit a) bzw 14.2. lit a) der ABB ua dann, wenn der Vertrag entweder vor Ablauf von 6 Jahren gekündigt wird oder nach Ablauf von 6 Jahren das Mindestbausparguthaben oder die Mindestbewertungszahl nicht erreicht bzw die vereinbarte Mindestsparrate nicht vertragsgemäß geleistet wurde.

Das ErstG erklärte die Klausel unter Verweis auf Klausel 3 für unzulässig.

Das BerG führte aus, dass sowohl der in Klausel 2 angesprochene Verwaltungskostenbeitrag als auch die nachträgliche Zinsenrückrechnung in § 5 ABB und in § 14....

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