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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite R 4

Bescheid: Aufhebung

Die Finanzlandesdirektion kann einen

Bescheid über Eingangsabgaben, die vor dem EU-Beitritt entstanden sind, innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft im Aufsichtsweg aufheben - (§ 299 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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