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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 4

Finanzstrafverfahren

Die Finanzstrafbehörde kann trotz Widerrufs von vorangegangenen

Geständnissen den späteren, damit nicht im Einklang stehenden Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen freier Beweiswürdigung weniger Glauben beimessen - (§ 37 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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