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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 2

Säumniszuschlag: Nachsicht

Die Nachsicht eines

Säumniszuschlages ist nicht zu bewilligen, wenn die Säumnis dadurch entstanden ist, daß die Finanzverwaltung die beantragte Überrechnung des Umsatzsteuerguthabens eines Geschäftsfreundes, das aufgrund einer Berichtigung der USt-Voranmeldung entstanden ist, nicht bis zum Fälligkeitstag durchgeführt hatte - (§ 236 Abs. 1 BAO)

In einer Rechnung der Beschwerdeführerin an die Firma Ö. vom ist die Umsatzsteuer in Höhe von 10.123.781 S ausgewiesen worden. Die Firma Ö. reichte am die Umsatzsteuervoranmeldung für April 1991, in welcher eine Zahllast in Höhe von 454.713 S ausgewiesen ist, beim Finanzamt ein. Am reichte sie eine „berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung" für April 1991 ein, welche - im wesentlichen weil nunmehr die Vorsteuer aus der Rechnung der Beschwerdeführerin vom berücksichtigt wurde - einen Überschuß in Höhe von 10.578.494 S ausweist, und beantragte, den Betrag von 10.123.781 S auf das (bei einem anderen Finanzamt geführte) Abgabenkonto der Beschwerdeführerin zu überrechnen. Mit Bescheid vom setzte das Finanzamt gegenüber der Firma Ö. die Umsatzsteuer für April 1991 mit einem Überschuß in Höhe von 10...

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