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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 2

Gewerbeertrag: Ermittlung

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages war eine betriebliche

Versorgungsrente, die nicht mit dem Erwerb des Betriebes in Zusammenhang steht, nicht zum Gewinn hinzuzurechnen - (§ 7 Z 2 GewStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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