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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 2

Einheitswert Apotheke

Bei Feststellung des Einheitswertes einer Apotheke kann der Wert der

Apothekengerechtigkeit, der sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes anläßlich der dauernden Verpachtung ergeben hat, statt des bilanzmäßigen Firmenwertes angesetzt werden - (§ 61 Abs. 4 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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