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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 2

Errichtung von Bauwerken

Bei der Errichtung von

Bauwerken entsteht die Umsatzsteuerpflicht nicht erst bei Vollendung der Werklieferung, sondern schon mit Verschaffung der Verfügungsmacht über das errichtete Gebäude - (§ 19 Abs. 2 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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