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VfGH: Autobusbetrieb von Gemeinden
•Müssen Gemeinden Nahverkehrsunternehmen (Autobuslinien) in Eigenregie führen? - (§ 12 F-VG 1948, § 13 F-VG 1948, § 20 FAG 1993)
Kein Unterschied, ob die von der Gemeinde betriebene Einrichtung in ihrem Eigentum steht oder von ihr etwa gemietet ist; die Gemeinde kann also die entsprechenden Leistungen auch durch ihre Kontrahenten erbringen lassen; sie muß aber selbst das unternehmerische Wagnis tragen (vgl. VfSlg. 7583/1975, S 480; 8197/1977, S 396). Es ist nicht erkennbar, weshalb es geboten sein sollte, daß eine Gemeinde Autobuslinien in Eigenregie führen muß, um in den Genuß des Zweckes des Zuschusses (nämlich der Förderung von öffentlichen Nahverkehrsunternehmen) zu gelangen. (Zwischenurteil: Anspruch besteht dem Grunde nach zu Recht)
( A 3/95)