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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite 21

Containervermietung in der Praxis

Helmut Kirchner

Zur BMF-Anfragebeantwortung vom , SWK-Heft 16/1996, Seite A 295 f., wird angemerkt: Jeder Container wird technisch zertifiziert und nach Prüfung abgenommen (Germanischer Lloyd, Bureau Veritas u. ä. Prüfstellen). Die gängigsten Containertypen sind: Boxcontainer 20' und 40', Open Top Container 20' und 40', Flat Rack Container 20' und 40', Kühlcontainer 20' und 40' sowie Tank- und andere Spezialcontainer.

Üblicherweise werden vom Investor die Container einer Verwaltungsgesellschaft zur Vermietung an Dritte (Reedereien, Speditionen, Schiffahrtslinien usw.) übergeben.

Im Verwaltungsvertrag wird die Verwaltungsgesellschaft angehalten, dem Investor ein „Certificate of Ownership" als Eigentumsnachweis auszustellen. Damit ist das wirtschaftliche Eigentum des Investors auch im steuerrechtlichen Sinne nachgewiesen und dokumentiert. Jeder Container erhält zur eindeutigen Identifikation einen vierstelligen Buchstabencode, der auf den Hersteller bzw. Verwalter schließen läßt (z. B. HCLU für Hapag Lloyd) sowie eine siebenstellige Nummer, von der die letzte Ziffer als Prüfziffer zu werten ist.

Die Container kommen in einen Pool und teilen den Erfolg des gesamten Poolbestandes. Die Abrechnung erfolgt ...

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