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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite K 1

Einkommensteuer - Fremdvergleich bei Mietvertrag

Fremdvergleich bei Mietvertrag (§ 20 EStG)

Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten. Dabei kann einzelnen dieser Beweisanzeichen eine unterschiedliche Bedeutung zukommen. Daher schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Wenn daher die Miete von der Schwägerin nicht monatlich laufend, sondern entsprechend ihrer nur zeitweiligen Anwesenheit bevorschußt oder nachbezahlt wird, ist dies nicht schädlich (BFH , IX R 69/94 in BB 1996, 2391).

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