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News im Kommunalsteuerrecht
Zur strittigen Frage, ob GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mindestens 50% grundsätzlich der KommSt und dem DB unterliegen können, liegt nunmehr ein erstes Erkenntnis des VwGH vor (, 96/15/0121, SWK-Heft 33/1996, Seite A 601 f.). Nach diesem Erkenntnis können derartige Geschäftsführer dann der KommSt unterliegen, wenn mit Ausnahme der Weisungsgebundenheit sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vorliegen. Als Merkmale eines Dienstverhältnisses werden in diesem Erkenntnis vom VwGH insbesondere das Fehlen des Unternehmerwagnisses sowie die laufende Gehaltsauszahlung angeführt. Eine für die Praxis verwertbare, eindeutige Klärung der Rechtslage ist dem vorliegenden Erkenntnis leider nicht zu entnehmen, da es in allen Fällen auf die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ankommt. Als Umkehrschluß kann allerdings abgeleitet werden, daß zumindest dann, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse S. T 3die Merkmale eines Dienstverhältnisses nicht vorliegen, keine KommSt-Pflicht gegeben ist. Aufgrund der identen Rechtslage gemäß § 41 Abs. 2 FLAG ist zu erwarten, daß gegenständliche Judikatur von der Finanzverwaltung auch auf die DB-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern an...