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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite T 1

Durchführungserlaß des BMF zur Abzugsteuer gemäß § 109 a EStG

Mag. Dr. Thomas Keppert

Mit Erlaß vom , GZ 07 2204/I-IV/7/96, hat das BMF seine Rechtsansichten zur Durchführung der „Werkvertrags"-Abzugsteuer kundgetan. Die für die Praxis bedeutsamsten Neuerungen des gegenständlichen Erlasses sind folgende:

S. T 2- Wenn der Gesamtbetrag der an einen Auftraggeber gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 3.600 S (1997: 3.740 S) nicht überschreitet, so entfällt diesbezüglich die Verpflichtung zur Übermittlung des Formulars E 17 an das zuständige Finanzamt.

- Die Übergangsbestimmung des ASVG betreffend Beitragsfreiheit von vor dem abgeschlossenen dienstnehmerähnlichen Werkverträgen (freie Dienstverträge sind von dieser Übergangsbestimmung nicht betroffen) gilt für den Bereich der Abzugsteuer nicht. Demzufolge ist für Honorarzahlungen aus dienstnehmerähnlichen Werkverträgen nach dem , die gleichzeitig den Tätigkeitszeitraum nach dem betreffen, ungeachtet der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsfreiheit Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen.

- Gleiches gilt für hauptberufliche Kunstschaffende, die erst ab dem in die Sozialversicherungspflicht nach ASVG einbezogen sind. Liegt bei einem Kunstschaffenden ein freier Dienstvertrag oder ei...

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