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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite 10

Verfahren: mündliche Verhandlung

Eine öffentliche mündliche Verhandlung ist im Verfahren betreffend Übertretung nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz durchzuführen, wenn der Beschuldigte behauptet, die Kurzparkzone sei nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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