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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 630

Gebühren bei Eingaben mittels FAX

Wird eine Eingabe mittels Fax eingebracht, so ist die Gebühr durch Überreichung einer Stempelmarke auf einem gesonderten Schreiben innerhalb von 2 Wochen nachzureichen. Wird die Stempelmarke auf die Eingabe geklebt und nochmals gefaxt, so kann damit die Gebührenschuld nicht getilgt werden, da jede zusätzlich überreichte Ausfertigung der Eingabe (also damit das 2. Fax) wieder der Eingabengebühr unterliegt ().

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