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EBA-Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze nach PSD2 (EBA/GL/2022/02) veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den finalen Bericht zu den Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze nach PSD2 veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen Klarheit über die Anwendung der in der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366, PSD2) festgelegten Anforderungen in Zusammenhang mit den Ausnahmeregelungen für begrenzte Netze (limited network exclusion, LNE) schaffen.
Die Regelung der Richtlinie (EU) 2015/2366 bewirken einen regulierten Binnenmarkt für Zahlungsdienste in der EU. Nach Art. 3 lit. k PSD2 sind Dienste, die auf bestimmten Zahlungsinstrumenten beruhen, die nur in begrenztem Umfang genutzt werden können und bestimmte Bedingungen erfüllen, vom Anwendungsbereich der RichtlinieS. 413 ausgeschlossen. Zu den Zahlungsinstrumenten, die unter die Ausnahmeregelung für begrenzte Netze (limited network exclusion, LNE) fallen, gehören u.a. Kundenkarten, Tankkarten, Karten für öffentliche Verkehrsmittel und Essensgutscheine.
Art. 37 Abs. 2 PSD2 sieht jedoch vor, dass Zahlungsdienstleister, die sich auf die Ausnahmen gem. Art. 3 lit. k Z i oder ii PSD2 berufen, bei einem jährlichen Gesamtwert der Zahlungsvorgänge über € 1 Mio. ihre zuständige Behö...