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Einkommensteuer - Veräußerungsforderung
Veräußerungsforderung (§ 24 EStG)
Bei Veräußerung eines Betriebes ist die Kaufpreisforderung nach dem Umständen im Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln. Später eintretende Umstände (Veräußerung der S. 035Fachzeitschriften war rückläufig) können nicht rückwirkend zu einer Verminderung der Forderung führen ().
Anmerkung: Da Veräußerungsgewinne i. d. R. nicht mehr dem halben Steuersatz unterliegen, ist diese Frage nicht mehr von so großer Bedeutung.