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bau aktuell 2, März 2017, Seite 82

Rechtsschutz bei irreversiblen Entscheidungen des LVwG Wien

Gerald Fuchs

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Besprechung aktueller Entscheidungen des LVwG Wien und des VwGH im Zusammenhang mit einer Abbruchbewilligung in einer Schutzzone (LVwG Wien , VGW-111/005/3475/2015; ; , Ra 2016/05/0088).

1. Zum Sachverhalt – aus den Entscheidungen

Einem Bauwerber wurde von der Baubehörde auf Grundlage einer Stellungnahme der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) im Februar 2011 eine Baubewilligung für ein Neubauprojekt erteilt. Vom Wiener Gemeinderat wurde im Februar 2011 für das Gebiet, in dem die gegenständliche Liegenschaft gelegen ist, in Anwendung des § 8 Abs 2 Wr BauO eine zeitlich begrenzte Bausperre verhängt. Im Mai 2011 beantragte der Bauwerber eine Abbruchbewilligung für ein Gebäude auf dieser Liegenschaft. Die Bauoberbehörde für Wien hat schließlich die Abbruchbewilligung versagt und sich auf die mit Beschluss des Gemeinderatsausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und Bürgerbeteiligung vom Juli 2011 angenommene und damit gebilligte Stellungnahme der Magistratsabteilung 21B vom Juni 2011 gestützt, der zufolge der geplante Abbruch im Hinblick auf die Erhaltungswür...

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