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SWK 4, 1. Februar 1997, Seite S 79

Teilleistungen in der Bauwirtschaft

Sollbesteuerung kontra Anzahlungsbesteuerung

Gerhard Gaedke

Bei Betriebsprüfungen im Baugewerbe werden Anzahlungsrechnungen nicht der Istbesteuerung, sondern als Teilrechnungen der Sollbesteuerung unterworfen. Eine inhaltliche Abgrenzung ist vorzunehmen. Vor allem beim Übergang zum System der Mehrwertsteuer, aber auch bei allen Erhöhungen von Umsatzsteuersätzen wurde von der Möglichkeit der Versteuerung von Teilleistungen Gebrauch gemacht (siehe hiezu u. a. Kranich/Siegl/Waba, Mehrwertsteuerhandbuch, 1984, Anm. zu § 19). In das UStG 1994 wurde das System der „Anzahlungsbesteuerung" i. S. Art. 10 Abs. 2 der EU-Richtlinie aufgenommen. Dadurch ergeben sich betreffend die Entstehung der Steuerschuld Fragen nach der Ist- oder Sollbesteuerung insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe.

1. Teilleistungen

Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 a UStG 1994 entsteht die Steuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind (Sollbesteuerung). Zur Frage der Teilleistungen ist Abschnitt 120 der DE-USt zu beachten. Demnach können Teillieferungen angenommen werden, wenn

• die geschuldete Werklieferung nach wirtschaftlicher Betrachtung teilbar ist,

• die Teile der Werklieferung abgenommen worden sind,

• eine Verei...

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