Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anlegerschaden: Non-liquet zur Alternativveranlagung
Jedenfalls bei vorgefasstem Anlageentschluss trifft den Anleger die Behauptungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er bei korrekter Information die tatsächlich gezeichneten Wertpapiere nicht erworben hätte, sondern auch dafür, wie er sich bei korrekter Information hypothetisch alternativ verhalten und sich sein Vermögen diesfalls entwickelt hätte. Ein diesbezügliches Non-liquet geht zu seinen Lasten und führt zur Klageabweisung.
Aus der Begründung:
Der Kl erwarb 2005 und 2006 von der Bekl 2.344 M-Zertifikate und strebt nunmehr die Aufhebung der Kauf- und Kommissionsverträge sowie die Rückzahlung des Anschaffungspreises Zug um Zug gegen Rückübertragung der Zertifikate an. Die Vorinstanzen wiesen das Begehren ab. Es stehe nicht fest, was der Kl erworben hätte, wären diese Geschäfte nicht abgeschlossen worden; insb stehe nicht fest, dass er diesfalls in Gold veranlagt hätte.
1. Nach 7 Ob 77/10i (GES 2011, 223 [Krejci, 193] = GesRZ 2011, 251 [Diregger] = ZFR 2011/130 [Gruber] = ecolex 2011/228 [Wilhelm] = JAP 2011/2012/21 [Jaindl]) trifft den Geschädigten die Behauptungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er bei korrekter Information die tatsä...