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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 8

Bescheid: Wortwahl

Die Wortwahl im Spruch eines Bescheides (Abweisung statt Zurückweisung) schadet dann nicht, wenn sich der Fehler als ein Vergreifen im Ausdruck darstellt - (§ 9 Abs. 5 Z 3 NÖ Gemeindeverbandgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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