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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 42

Getränkebesteuerung in Oberösterreich

Unzulänglichkeiten in den Rechtsgrundlagen der Getränkebesteuerung in Oberösterreich

Johann Hollik

Nur im Bundesland Oberösterreich ist es anzutreffen, daß Gemeinden keine eigenen Getränkesteuer-Verordnungen erlassen haben, obwohl die Getränkebesteuerung schon seit 1992 von einer Verbrauchs- auf eine Verkehrsbesteuerung umgestellt wurde. Bei manchen Gemeinden gilt die alte Verordnung weiter - nur mit neuen Prozentsätzen ausgestattet. Bei vielen anderen, auch größeren Gemeinden ist die Verordnung unvollständig. Diese Darstellung ist ein Versuch, die unterschiedlichen Arten der bestehenden Verordnungen in der ab 1996 gegebenen Fassung auszuleuchten, dies mit allen ihren negativen wie auch positiven Auswirkungen.

Die Ursache der bestehenden Rechtsunsicherheit auf dem Gebiete der Gemeinde-Getränkebesteuerung liegt hauptsächlich im Auffassungsunterschied betreffend die rechtliche Qualifikation der Gemeinde-Verordnungen, welche die Erhebung der Steuer begründen und regeln.

Nach Auffassung der oö. Landesregierung handelt es sich bei den Getränkesteuer-Ausschreibungs-Verordnungen (GetStAVO) lediglich um Durchführungsverordnungen zum bestehenden Landes-Getränkesteuergesetz, d. i. dem oö. Gemeinde-Getränkesteuergesetz, LGBl. 15/1950 i. d. g. F. (oö. GetStG). Eine Durchführungsverordnung (DV...

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