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SWK 33, 20. November 1997, Seite 133

GrSt: Bemessung

Der Grunderwerbsteuer kann ein höherer Kaufpreis als der im Kaufvertrag genannte Betrag zugrunde gelegt werden, wenn in dem im Finanzstrafverfahren bei der Bank beschlagnahmten Kreditakt Zahlungsbestätigungen des Verkäufers sind, die eine höhere Summe ergeben. - (§ 4 GrEStG), (Abweisung)

(, 0107)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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